Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

RALF SCHWARM

Schornsteinfegermeister & Energieberater Ihres Vertrauens

Rauchmelder

 

Rauchmelder - Lebensretter in der Wohnung auch im Altbestand

In Rheinland-Pfalz gilt seit dem 27. Juni 2007 ein neues Gesetz. Danach sind Rauchmelder in allen Häusern und Wohnungen im Land Pflicht.

Bislang hatte das nur für Neubauten gegolten. Nun sind auch alle Altbauten, also alle übrigen Privatgebäude, dran. Für den Einbau der Rauchmelder gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren.
Kontrollen sind nicht vorgesehen. Auch keine Bußgelder für Zuwiderhandlugngen. Trotzdem kann das Gesetz für alle Haus- und Wohnungseigentümer und Mieter wichtig werden und zwar spätestens dann, wenn es einmal gebrannt hat. Dann stellt sich nämlich die Frage, was die Versicherung dazu sagt. Problematisch wird es, wenn jemand keinen Rauchmelder eingebaut hatte. In diesem Fall kann sich die Versicherung auf das Gesetz berufen und die Zahlung verweigern.
Mieter aufgepasst. Die Bewertung der Rechtslage sieht im Moment so aus: Grundsätzlich ist der Haus- oder Wohnungseigentümer in der Pflicht. Der muss dafür sorgen, dass Rauchmelder installiert werden. Aber in einem Mietvertrag kann der Eigentümer diese Pflicht auch auf den Mieter übertragen. Der Mieter muss den Rauchmelder dann selber einbauen. Allerdings muss der Eigentümer der Wohnung dies dann noch einmal kontrollieren. Er hat eine Aufsichtspflicht.
Also sicherheitshalber sollten Sie einen Rauchmelder kaufen und einbauen.


Brandschutz

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Rauchmelder,Brandschutzartikel, Feuerlöscher und kompetente Beratung im vorbeugenden Brandschutz für Privat und Gewerbe.

 

Halten Sie zu Ihrer Sicherheit immer den geeigneten Feuerlöscher bereit !!!

 

Speziell für Veranstaltungen von Vereinen -Fettbrandlöscher .

 

Wartung und Überprüfungsservice von Feuerlöschern.

 

Lassen Sie sich umgehend von mir beraten und bei Bedarf ein unverbindliches Angebot erstellen.

 

Feuerlöscher auch auf Leihbasis für Vereine, Hochzeiten, Patys und Geburtstagsfeiern.

 


Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz

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Informieren sie sich bei Ihrem Schornsteinfeger bezüglich Rauchmelderpflicht in Rheinland - Pfalz.

Gerne berate ich Sie diesbezüglich, desweiteren biete ich Ihnen Rauchmelder an, instaliere diese bei Bedarf und übernehme selbstverständlich auch die jährliche Überprüfung wenn dies gewünscht wird.

 

Rauchmelderpflicht RLP. (2003):

-in Neu-, Um-, als auch in Bestandsbauten

-für Schlaf- und Kinderzimmer

- für Flure die als Rettungsweg dienen

- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012

Zusätzlich empfehle ich zu Ihrer Sicherheit den geeigneten Feuerlöscher bereit zu halten.

Durch den Rauchmelder erkennen Sie ein Schadensfeuer in der Entstehung und haben hier die grosse Möglichkeit noch geeignete Löschmaßnahmen einzuleiten um dasSchadensfeuer klein zu halten bzw. zu löschen.

Beratung und Verkauf von Feuerlöschern sowie Einführung in Löschtechnik und Anwendung durch mich persönlich.


Heizungscheck

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Ihre Heizung ist bereits älter als 15 Jahre ?? Dann möchte ich Sie auf die Möglichkeit der Energieeffizentsinitiative - Heizungscheck -  hinweisen.

Der Heizungscheck ist wesentlich aufwendiger und daher aussagekräftiger als die Immissionsschutzmessung. ( Heizungscheck entpflichtet nicht von der Messung des zuständigen Schornsteinfegers)

 

In einem vorgeschriebenen Verfahren werden zusätzlich zur Immissionsschutzmessung auch die Wärmeverteilung, Regelung, Pumpen und Heizkörper begutachtet.

Danach kann ich Ihnen als Energieberater einen Energieausweis für Ihre Heizungsanlage ausstellen. In einem Gutachten weise ich auf Möglichkeiten von Verbesserungs- -und Modernisierungsmaßnahmen hin. Auch kleine Verbesserungen können große Einsparpotentiale bieten. Es muss nicht gleich eine neue Heizung sein.

Der Heizungscheck ist absolut neutral, da für Sie keine Verpflichtung einer der vorgeschlagenen Modernisierungsmaßnahmen besteht und ich auch nur beratend tätig werde.

 

Für weitere ausführliche Informationen nehmen Sie doch bitte unverbindlich mit mir Kontakt auf.

 

Ich biete Ihnen einen gratis Erst- Energiecheck an.

Hierfür  einfach nur den kostenlosen Fragebogen bei mir anfordern.

 

 

Weiterhin biete ich Ihnen den Heizungscheck wie oben beschrieben an.

Hierzu bitte mit mir einen vor Ort Termin vereinbaren.


Gas-Haus-Schau

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Ist Ihre Gasleitung dicht ?????

Informieren Sie sich über die Überprüfung der Gasleitung ( Gas-Haus-Schau)

Gerne überprüfe ich zur Ihrer Sicherheit die Gasleitung in Ihrem Gebäude und erstellle Ihnen hierzu ein Prüfprotokoll. Mehr zu Ihrer Verkehrssicherungspflicht als Gebäudeeigentümer sowie weiteren Rechtsgrundlagen erfahren Sie in dem sie mich anrufen.





Bundesland: Rheinland-Pfalz
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Keine Kontaktdaten hinterlegt

Um die Daten zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.

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