RALF SCHWARM
Schornsteinfegermeister & Energieberater Ihres Vertrauens
Informieren sie sich bei Ihrem Schornsteinfeger bezüglich Rauchmelderpflicht in Rheinland - Pfalz.
Gerne berate ich Sie diesbezüglich, desweiteren biete ich Ihnen Rauchmelder an, instaliere diese bei Bedarf und übernehme selbstverständlich auch die jährliche Überprüfung wenn dies gewünscht wird.
Rauchmelderpflicht RLP. (2003):
-in Neu-, Um-, als auch in Bestandsbauten
-für Schlaf- und Kinderzimmer
- für Flure die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012
Zusätzlich empfehle ich zu Ihrer Sicherheit den geeigneten Feuerlöscher bereit zu halten.
Durch den Rauchmelder erkennen Sie ein Schadensfeuer in der Entstehung und haben hier die grosse Möglichkeit noch geeignete Löschmaßnahmen einzuleiten um dasSchadensfeuer klein zu halten bzw. zu löschen.
Beratung und Verkauf von Feuerlöschern sowie Einführung in Löschtechnik und Anwendung durch mich persönlich.
Um die Daten zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
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